Flächen-PV an der Westfassade des Stadthauses

Die Stadtverwaltung Duderstadt will bis 2035 klimaneutral sein. Da leider auf vielen städtischen Gebäuden aus statischen Gründen eine PV-Anlage nicht auf dem Dach installiert werden kann, möchten wir prüfen lassen, ob sich ggf. die Westfassade des Stadthauses eignet, um dort eine Wandflächen-PV-Anlage anzubringen. Dazu haben wir den folgenden Prüfantrag gestellt:

Der Rat der Stadt Duderstadt beauftragt die Verwaltung, 

  1. zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Westfassade des Stadthauses für die Stromerzeugung durch an der Fassade montierte Fotovoltaik-Anlagen (Fassaden-PV) genutzt werden kann; 
  2. eine Kostenschätzung für Planung, Anschaffung, Installation, Betriebsführung und Wartung der Fassaden-PV einschließlich möglicher Fördermittel (z. B. Bundes-, Landes-, EU-Programme) zu erstellen; 
  3. die rechtlichen Rahmenbedingungen darzustellen und 
  4. dem Rat die Ergebnisse und konkrete Handlungsempfehlungen vorzulegen. 

Begründung 

Die Klimaschutzstrategie der Stadt Duderstadt sieht die Treibhausgasneutralität der Stadtverwaltung bis 2035 und für die Gesamtstadt bis 2040 vor. Diese Zielmarken wurden im 2024 verabschiedeten Klimaschutzkonzept verankert. 

Um diesen Pfad zu erreichen, nennt das Klimaschutzkonzept der Stadt Duderstadt sechs Handlungsfelder. Im Handlungsfeld V „Treibhausgasneutrale Verwaltung“ wird eine „PV-Offensive“ (Maßnahme V8) mit dem Teilziel „PV auf eigenen Liegenschaften“ explizit als kurzfristig wirksame Maßnahme hervorgehoben; das Handlungsfeld G „Gebäude, Planen, Energie“ betont weitere PV-Projekte als Schlüssel zur Dekarbonisierung der städtischen Bausubstanz. 

Der überwiegende Teil der restlichen Verwaltungsemissionen entsteht laut Bilanz im Bereich Strom- und Wärmeverbrauch städtischer Gebäude. Die in den Szenarien geforderte jährliche Reduktion von 7,3 % (Verwaltung) bzw. 3,3 % (Gesamtstadt) ist ohne einen schnellen Ausbau erneuerbarer Eigenstromerzeugung nicht erreichbar. 

Die Westfassade des Stadthauses erfüllt mehrere Kriterien, die das Klimaschutzkonzept für Prioritätsprojekte nennt: 

  • Eigentum & Vorbildfunktion: Als städtisches Kerngebäude fällt das Stadthaus direkt in den Verantwortungsbereich der Verwaltung (Maßnahmencluster V1–V5) und eignet sich damit für ein derartiges Leuchtturmprojekt. 
  • Flächenpotenzial: Nachmittags- und Abendsonne ermöglichen trotz Westausrichtung relevante Jahreserträge; moderne vertikale PV-Module liefern dabei heutzutage auch bei diffusem Licht stabile Erträge. 
  • Synergie mit Zieljahr 2035: Fassaden-PV kann ohne Eingriff in die Dachsubstanz installiert werden, sodass gerade statische Bedenken, wie sie bspw. bei der inzwischen wieder verworfenen Erschließung von Dachflächen des Bauhofes der Fall waren, verkürzt Planungs- und Bauzeiten und unterstützt das 80-%-Reduktionsziel bis 2035 (Verwaltungsbilanz). 
  • Ökonomische Effekte: Eigenverbrauch senkt die Energiekosten des Stadthauses langfristig und schützt vor Strompreisrisiken, gerade in geopolitisch instabilen Zeiten wie diesen. 

Indem die Verwaltung die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Fassaden-PV an der Westseite des Stadthauses prüft, setzt sie eine im Klimaschutzkonzept verankerte Maßnahme konkret um, leistet einen messbaren Beitrag zum städtischen Carbon-Budget und demonstriert öffentlich ihre Rolle als klimapolitische Vorreiterin

Antrag

Eingebracht: 27.09.2025
 
Ausschüsse: Bauausschuss
 
Beraten: 20.11.2025
 
Beschlussfassung: 15.12.2025
 
Ergebnis:

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